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Pflichtangaben im geschäftlichen Schriftverkehr per Brief und E-Mail
Wie schon in dem Printmedien und auf verschiedenen
Internetportalen berichtet wurde gibt es eine neue Reglung die die
Pflichtangaben im geschäftlichen Schriftverkehr per E-Mail
betrifft.
Wenn man seit dem 01.01.2007 geschäftliche E-Mail versenden
möchte dann ist es zwingend gewisse Pflichtangaben
zum Unternehmen z.B. in die Signatur der E-Mail zu setzen.
Im Forum Pro-seo.de hat ein Mitglied eine ausführliche
Erklärung verfasst welche Pflichtangaben durch die neue
Reglung im geschäftlichen E-mail zu tätigen sind.
Weitere Informationen zum Thema Pflichtangaben im
geschäftlichen Schriftverkehr wurden auch im Internetmagazin
Heise in dem Artikel "Geschäftsbriefe per E-Mail"
veröffentlicht.
Wenn man jedoch genau wissen möchte welche Pflichtangaben
welcher Unternehmer auf seinen E-Mails und normalen
Geschäftsbriefen machen muss dann sollte man eine fachkundige
Stelle aufsuchen.
Die IHK´s geben da sicher auch Auskünfte. Die
Handelskammer Hamburg hat da z.B. auf Ihrer Webseite alles
veröffentlicht was man zum Thema "Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen"
wissen mus.
Im Forum kann man nun auch die Möglichkeit nutzen
über das neue Telemediengesetzt zu diskutieren.
Grüße Lothar
dieser Text zum Thema Pflichtangaben im Schriftverkehr wurde erstellt
am 13.02.2007
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