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Berufsunfähigkeitsversicherung Erfahrungen und Fragen
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der Berufsunfähigkeit
einerseits und der Erwerbsunfähigkeit andererseits.
Über die gesetzliche Rentenversicherung ist für alle
seit dem 02. Januar 1961 geborene Personen nur noch die
Erwerbsunfähigkeit abgesichert.
Der Unterschied zwischen beiden Versicherungsfällen besteht
darin, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der erlernte
oder ausgeübte Beruf oder eine vergleichbare
Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann,
während bei der Erwerbsunfähigkeit jede denkbare
Tätigkeit nur noch für eine kurze Zeitspanne am Tag
möglich ist.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat
der Versicherer die Möglichkeit, auf einen ähnlichen
Beruf zu verweisen und ist von der Pflicht zur Leistung frei, wenn ein
solcher weiterhin ausgeübt werden kann. Die Rechtsprechung
legt den Begriff der Ähnlichkeit sehr weit aus und verweist
einen aus gesundheitlichen Gründen für den
Schuldienst nicht mehr tauglichen Lehrer auch auf eine beratende
Tätigkeit in einem Schulbuchverlag. In heute abgeschlossenen
Verträgen wird in der Regel der Verzicht auf diese abstrakte
Verweisung vereinbart.
Ob ein anderer als der versicherte oder ein diesem ähnlicher
Beruf ausgeübt werden kann oder ausgeübt wird, ist
für die Leistungspflicht der
Berufsunfähigkeitsversicherung nicht relevant.
Die Höhe der zu zahlenden Prämien in der
Berufsunfähigkeitsversicherung bemisst sich in erster Linie
nach den für den Versicherungsfall vereinbarten Leistungen
sowie nach dem ausgeübten Beruf und nach dem Eintrittsalter.
Des Weiteren verlangen die meisten Gesellschaften einen
Prämienzuschlag, wenn der Versicherungsnehmer an
Vorerkrankungen gelitten hat. Es ist sinnvoll, bereits zu Beginn der
beruflichen Tätigkeit eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt den in der Regel als
Rente vereinbarten Betrag, wenn eine dauerhafte
Berufsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt wurde. Bei
einem Prämienvergleich ist auch darauf zu achten, ab wann die
jeweilige Versicherung die Unfähigkeit zur
Berufsausübung als dauerhaft anerkennt, da besonders in dieser
Frage sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen angeboten werden.
Während in vielen Verträgen eine entsprechende
Prognose für einen Mindestzeitraum von drei Jahren verlangt
wird, reichen bei anderen Gesellschaften sechs Monate
Berufsunfähigkeit für den Erhalt der
Versicherungsleistung aus. Die Berufsunfähigkeitsversicherung
zahlt grundsätzlich bis zum Eintritt des Rentenalters;
abweichende Vertragsinhalte sind möglich.
Während die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung
als eigenständiger Versicherungsvertrag abgeschlossen wird,
ist auch die Kombination mit einer privaten Rentenversicherung oder
einer Risiko-Lebensversicherung denkbar. Um eine vernünftige
Kombination dieser verschiedenen Versicherungsleistungen zu
gewährleisten, kann es nicht schaden, den Rat von einem
versierten Versicherungsmakler oder einem
Versicherungsberater in Anspruch zu nehmen.
Dies war ein Gastbeitrag
von Uwe:
Eure Kommentare und Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihr habt nun die Möglichkeit Kommentare über eigene
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Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
können mit anderen Lesern diskutiert werden.
Viel Spass dabei
Lothar
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