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Gerichtsurteile über Wasserschäden
Immer wieder kommt es vor, dass ein Wasserschaden
in einem Haus auftritt. Diese Tatsache bringt immer eine
große Kostenlawine mit sich. Bis dann geklärt ist,
wer für den Schaden aufkommt, ist es nicht selten der Fall,
dass Rechtsanwälte und Gerichte bemüht werden
müssen, um den Schuldigen haftbar machen zu können.
Da es ein sehr komplexes Thema ist und die Versicherungen einen solchen
Schaden immer wieder anders regulieren, aber auch die Haftungen
unterschiedlich geregelt sind, kann man hier zu viele Gerichtsurteile
im Internet finden. Für die Mieter ist es oft sehr wichtig, zu
wissen, in wie weit der Vermieter an den Kosten beteiligt werden kann,
auf der anderen Seite aber ist es auch zum Beispiel für die
Vermieter nicht unwesentlich zu wissen, mit welchen finanziellen Folgen
er rechnen muss.
Eine grundsätzliche Gerichtsentscheidung ist damit gefallen,
dass die Gerichte eine bis zu einem 2-stelligen Prozentbereich an
Mietminderung, zu Gunsten des Mieters anerkannt haben. Ferner muss der
Vermieter auch für eine Unterkunft sorgen, solange in der
Wohnung die Schäden von Wasser saniert werden müssen.
Dies ist aber nur bei einem großen Wasserschaden so der Fall.
Andererseits, kann zum Beispiel ein Kostenvoranschlag zur
Neuanschaffung von Möbeln oder Reparaturen in der Wohnung
nicht von der Hausratsversicherung abgedeckt werden, diese sind nur
verpflichtet den tatsächlichen Schaden zu ersetzen, so die
Gerichte.
Im Bereich Wasserschaden gibt es viele, teilweise sehr auf den Fall
bezogene Gerichtsurteile, diese kann man im Internet, oder durch einen
Besuch bei einem Fachanwalt in Erfahrung bringen.
Wichtig ist jedoch, dass die Schäden zeitnah, dass
heißt gleich nach Entstehen des Schadens gemeldet werden,
denn sonst ist es nicht so leicht beweisbar, dass die Kosten auch von
diesen Schaden herrühren.
Neben einem gerichtlichen Urteil, sollte auf alle Fälle eine
außergerichtliche Einigung angestrebt werden, das kann oft
eine Menge Kosten sparen.
Dies ist ein Gastbeitrag
von Roland:
Roland hat hier nur die persönliche Meinung
wiedergegeben wie er die von Ihm gelesenen Urteile zum Thema
Wasserschäden als Laie interpretiert.
Das kann alles von Fall zu Fall verschieden sein und sollte
natürlich in einer Bratung durch einen Fachmann
seines Vertrauens besprochen werden.
Wenn Ihr eigene Gerichtsurteile über Wasserschäden
habt und darüber berichten möchtet dann
würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen.
Grüße Lothar
Eure Kommentare und Fragen zum Thema Wasserschaden Gerichtsurteile
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