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Grundfähigkeitenversicherung
Die Grundfähigkeitenversicherung stellt eine besonders junge Versicherung
dar, die noch nicht sehr lange auf dem Markt erhältlich ist.
Viele sehen sie als Sonderform der
Berufsunfähigkeitsversicherung an, doch ist dies so auch nicht
ganz korrekt.
Denn die Grundfähigkeitenversicherung ist nicht einzig auf die
Möglichkeit einen bestimmten Beruf ausüben zu
können oder nicht, ausgerichtet. Vielmehr leistet sie dann,
wenn bestimmte Grundfähigkeiten verloren gehen. Dazu
gehören z. B. die Sehkraft, das Gehör oder auch die
Möglichkeit, etwas zu greifen, zu gehen, Auto zu fahren oder
Treppen zu steigen.
Diese Grundfähigkeiten werden von den Versicherern in zwei
Klassen unterteilt – in die Klasse A und B. Die Versicherung
leistet immer dann, wenn mindestens eine Grundfähigkeit aus
Klasse A oder mindestens drei Grundfähigkeiten aus Klasse B
nicht mehr vorhanden sind. Auch wenn man in Pflegestufe II oder III
eingeordnet wird, leistet die Versicherung.
Dabei werden genaue Richtlinien festgelegt, ab wann eine
Grundfähigkeit als verlustig angesehen werden kann.
Der Vorteil der Grundfähigkeitenversicherung im Gegensatz zur
Berufsunfähigkeitsversicherung besteht vor allen Dingen darin,
dass hier auch Personen versichert werden können, die bei der
Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals von vornherein
ausgeschlossen werden.
Dazu zählen insbesondere Polizisten, Hausfrauen oder auch
Leistungssportler.
Allerdings sehen Kritiker auch einige Nachteile in der starren
Festlegung, ab wann eine Grundfähigkeit tatsächlich
als nicht mehr gegeben angesehen werden kann.
So wird genau vorgegeben, dass man die Fähigkeit zum
Treppensteigen erst dann verloren hat, wenn man 12 Stufen nicht mehr
bewältigen kann ohne wenigstens eine Pause einlegen zu
müssen, die wiederum mindestens eine Minute andauern muss.
Wenn noch jemand dieser Ausführung zur
Grundfähigkeitenversicherung etwas hinzufügen
möchte kann das Formular dafür nutzen.
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Grundfähigkeitenversicherung
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