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Steuern auf Anlagen in Festgeld
Dieser Artikel wird für alle Anleger interessant sein, da es
um das Thema Abgeltungssteuer geht. Seit einiger Zeit fallen auf
sämtliche Zinsen und Kapitalerträge unterschiedliche
Steuern an. Vor allem kommen diese bei Sparern zum Tragen, die sich ihr
Vermögen als Festgeld anlegen möchten. Hier gelten
höhere Zinssätze und Mindestanlagebeträge.
Deshalb ist es wichtig, beim Festgeld auf die Freigrenze zu achten. Wer
keinen Antrag auf Freistellung der Abgeltungssteuer stellt, muss mit
kräftigen Abzügen kalkulieren. Dabei werden
zunächst pauschal 25 % fällig und zudem noch 5.5 % an
Solidaritätszuschlag. Und wer Kirchenmitglied ist, bei ihm
kommt diese ebenfalls dazu. Das kann eine ziemliche
Geldeinbuße bedeuten. Nur wer die sogenannte Freigrenze nicht
überschreitet, kann diese Steuern umgehen. Alle anderen sind
gezwungen, derartige Steuern abzuführen. Doch diesen Vorgang
erledigen die Banken bereits.
Die Festgeldanlage kann sich lohnen, allerdings nur bis zu einer
bestimmten Höhe an Erträgen. Es sollte jeder Kunde
darauf achten, dass dieser nicht überschritten wird. Wird aber
zu Beginn gleich ein Freistellungsantrag mit unterzeichnet, dann kommt
das Thema Abgeltungssteuer vorerst nicht in Betracht. Hier auf dieser
Seite können weitere Einzelheiten nachgelesen werden.
http://www.geldanlage-vergleich.net/steuern/festgeld.html
Außerdem gibt es noch zahlreiche andere Kriterien, die es zu
beachten gilt wenn man für sein Vermögen
ein Tagesgeldkonto wählt. Wer sich für Tagesgeld
interessiert, sollte unbedingt überlegen, wie der
Sparerpauschbetrag auch sinnvoll eingesetzt werden kann. Die Planung
ist relativ günstig, da bei einem Tagesgeldkonto der
Zinsertrag feststeht.
In jedem Fall ist die Hauptsache in Erfahrung zu bringen und sich auch
dahingehend ausführlich zu informieren, das Steuern auf
Anlagen in Festgeld eine entscheidende Rolle spielen. Das betrifft ganz
besonders auf diejenigen zu, die über die Freigrenze
hinausgehende Zinsen und Kapitalerträge erhalten. Werden diese
Regeln nicht genauestens eingehalten, kann es für die Kunden
unangenehme Folgen nach sich ziehen, seitens der Finanzinstitute und
ebenso wie vom Finanzamt.
Gastbeitrag von Sabine:19.11.2010
Eure Kommentare und Fragen zum Thema Steuern auf Anlagen in Festgeld
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