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Gasanbieter wechseln
Der Gasanbieter kann grundsätzlich frei gewählt werden, so
dass der
Wechsel zu einem günstigeren Gaslieferanten jederzeit möglich
ist.
Mietern steht dieses Recht naturgemäß nur zu, wenn sie
selbst einen
Gasliefervertrag abgeschlossen haben. Die Entscheidung, ob für
jede
Mietwohnung ein eigener Gaszähler oder ob die Heizkosten über
die
Nebenkosten abgerechnet werden, trifft der Vermieter. Des Weiteren ist
bei einem Wechsel des Gasanbieters eine mögliche Vertragslaufzeit
des
aktuellen Gasliefervertrages zu berücksichtigen; die
Gas-Grundversorgung ist jedoch von einer Mindestlaufzeit frei.
Um den günstigsten Anbieter zu finden, muss der Gaskunde die
Preise für
Gas
vergleichen. Verschiedene Preisvergleichsseiten finden
zuverlässig den günstigsten Anbieter, nachdem der Interessent
seinen
wahrscheinlichen Verbrauch sowie die Postleitzahl der Lieferstelle
eingegeben hat. Auf Grund einer unterschiedlichen Preisbildung aus
einem Grundpreis und einer Liefermenge besteht die Möglichkeit,
dass
bereits bei geringen Mehr- oder Minderverbräuchen ein anderer
Gasanbieter der günstigste ist. Ideal sind Gastarife, welche je
nach
Verbrauch unterschiedliche Abrechnungsmodelle vorsehen und immer das
für den Kunden günstigere tatsächlich anwenden.
Zusätzlich
unübersichtlich wird der Gasmarkt dadurch, dass einige wenige
Lieferanten die maximal mögliche Leistung der Heizanlage als
zusätzliches Tarifmerkmal nutzen.
Eine Preisgarantie schützt den Kunden während ihrer Laufzeit
vor einer
Erhöhung des Gaspreises. Auf der anderen Seite profitieren
Garantiepreis-Kunden nicht von Preissenkungen, so dass eine
Preisgarantie bei einem Gasliefervertrag nicht immer sinnvoll ist. Im
Gegensatz zum stetig steigenden Strompreis ist der Gaspreis
häufigen
Schwankungen unterworfen und in den letzten Jahren wiederholt
vorübergehend gesunken. Der Gaskunde ist auch ohne Preisgarantie
eventuellen Preiserhöhungen durch seinen neuen Anbieter nicht
schutzlos
ausgeliefert, da diese mit einem Sonderkündigungsrecht verbunden
sind.
Gaslieferanten können die Preise für
Garantiepreisvertrags-Kunden nicht
senken, wenn die allgemeinen Gaspreise fallen, da sie die für die
Erfüllung ihrer Preisgarantie-Verträge benötigten
Gasmengen ebenfalls
zum Festpreis einkaufen. Gaslieferverträge mit Preisgarantie sind
somit
nur sinnvoll, wenn der Kunde nicht mit einer Senkung des
durchschnittlichen Gaspreises rechnet.
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